 |
Was ist Werkverkehr?
Gemäß § 1 Abs. 2 (GüKG) handelt es sich um Werkverkehr, wenn die Beförderungen für eigene Zwecke mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zGG als 3,5 Tonnen durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- die beförderten Güter sind Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft,
vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt
- die Beförderung dient der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom
Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder zum Eigengebrauch außerhalb des
Unternehmens
- die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen grundsätzlich vom eigenen
Personal geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für
einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen
- die Beförderung stellt lediglich eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des
Unternehmens dar
Beispiele
Ein Bauunternehmen, das seine Werkzeuge und Materialien zur Baustelle befördert, eine Privatperson die ihre eigenen Dinge transportiert (auch PKW mit Lkw-Zulassung, Kleintransporter, Lieferwagen usw.), ein Malermeister der seine Werkzeuge und Farben zum Kunden transportiert oder ein Bäcker, der sein Brot zum Kunden oder in die Filiale bringt unterliegen in der Regel dem Werkverkehr. Der Werkverkehr, oder auch Eigenverkehr von Industrie und Handel, unterliegt der Beförderung von Gütern, die eigenen Zwecken dienen und die man selbst oder von eigenem Personal gesteuerten Kraftfahrzeugen durchgeführt.
Was ist Güterkraftverkehr?
Güterkraftverkehr ist, gemäß § 1 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Quelle und weitere Informationen: Bundesamt für Güterverkehr
Berechnen Sie jetzt eines der nachfolgenden Fahrzeuge mit unserem Vergleichsrechner!
- Lkw bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht im Werkverkehr
- Lkw bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht gewerblichen Güterverkehr
- Selbstvermiet-Lieferwagen bis 3,5t zul. Gesamtgewicht
- Lkw über 3,5t zul. Gesamtgewicht im Werkverkehr
- Lehr-LKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht
- Lkw über 3,5t zul. Gesamtgewicht im gewerblichen Güterverkehr
- Selbstvermiet-LKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht
- LKW über 3,5t zul. Gesamtgewicht im Umzugsverkehr
- Sattelschlepper im Werkverkehr
- Sattelschlepper im gewerblichen Güterverkehr
- Sattelschlepper (Umzugsverkehr)
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. grünem KNZ
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. schwarzem KNZ
- Zugmaschinen im Werkverkehr
- Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr
- Zugmaschinen, Sattelschlepper (Umzugsverkehr)
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. grünem KNZ
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen u. Raupenschlepper m. schwarzem KNZ
- Zugmaschinen im Werkverkehr
- Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr
Jetzt einen Vergleich zur LKW Versicherung (Haftpflich, Kasko usw.) für folgende Lkw berechnen. |
 |