Tarifübersicht KFZ-Versicherung
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Wie Sie bekanntlich wissen streiten viele Versicherungsgesellschaften um die Gunst der Kunden.
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Tarifübersicht Begriffe aus der Kfz-Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Für die meisten europäischen Länder gilt: Das Versicherungunternehmen ersetzt Personen- und Sachschäden, die durch dort zugelassene Fahrzeuge verursacht werden, als wäre der Unfallverursacher ebenfalls beim Versicherungunternehmen versichert. So erspart das Versicherungunternehmendem Kunden die Auseinandersetzung mit der ausländischen Versicherung.
Das Versicherungunternehmen ersetzt auch Schäden, die man als Fahrer eines fremden Pkw im Ausland verursacht – weltweit, außer in den USA und in Kanada – im Anschluss an die Versicherung des fremden Fahrzeugs.
Beim Versicherungunternehmen profitiert der Kunde von zahlreichen Schutzbriefleistungen, die automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro Deckung eingeschlossen sind. Auch wenn der Schadenort weniger als 50 km vom eigenen Wohnort entfernt liegt.
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Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Das Versicherungunternehmen verzichtet in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles, z. B. bei überhöhter Geschwindigkeit. Ausgeschlossen bleibt das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wird.
Das Versicherungunternehmen ersetzt Erstbesitzern bei einem Totalschaden in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis. Zudem werden Zulassungsund Überführungskosten des Folgefahrzeugs übernommen.
Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Das Versicherungunternehmen verzichtet bis zum Schluss des 6. auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres auf diesen Abzug (Ausnahme: Bereifung).
Das Versicherungunternehmen ersetzt neben den Schäden durch die Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung auch Schäden durch Schneelawinen.
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