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Tarifübersicht Begriffe aus der Kfz Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen

Für die meisten europäischen Länder gilt: Das Versicherungunternehmen ersetzt Personen- und Sachschäden, die durch dort zugelassene Fahrzeuge verursacht werden, als wäre der Unfallverursacher ebenfalls beim Versicherungunternehmen versichert. So erspart das Versicherungunternehmendem Kunden die Auseinandersetzung mit der ausländischen Versicherung.

  • Mallorca-Police

Das Versicherungunternehmen ersetzt auch Schäden, die man als Fahrer eines fremden Pkw im Ausland verursacht – weltweit, außer in den USA und in Kanada – im Anschluss an die Versicherung des fremden Fahrzeugs.

  • Rabatt-Retter
In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht steigt ab Schadenfreiheitsklasse 25 der Beitragssatz nach einem Schadenfall nicht, sondern bleibt während der Laufzeit des Vertrages bei 30%.
  • 100 Mio. Euro Deckung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. Euro vereinbart werden (bei Personenschäden max. 8 Mio. Euro je Person).
Kfz-Schutzbriefleistungen
  • TOP-Schutzbriefleistungen

Beim Versicherungunternehmen profitiert der Kunde von zahlreichen Schutzbriefleistungen, die automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro Deckung eingeschlossen sind. Auch wenn der Schadenort weniger als 50 km vom eigenen Wohnort entfernt liegt.

Partner-Werkstattnetz

  • Nach einem Unfall wird das Auto abgeholt, in einer DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt repariert und innen sowie außen gereinigt wieder zurück­gebracht.
  • Kurz nach der Schadenmeldung erfährt der Kunde mittels des SMS-Services den Namen und die Rufnummer der beauftragten Werkstatt.
  • Während der Dauer der Reparatur steht ein kleiner Ersatzwagen zur Verfügung – natürlich kostenlos.
  • Drei Jahre Reparatur-Garantie. Die Partnerwerkstatt tritt darüber hinaus in die Hersteller-Garantie ein.

Kfz-Kaskoversicherungen

Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Das Versicherungunternehmen verzichtet in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles, z. B. bei über­höhter Geschwindigkeit. Ausgeschlossen bleibt das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wird.

  • Neupreisentschädigung

Das Versicherungunternehmen ersetzt Erstbesitzern bei einem Totalschaden in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis. Zudem werden Zulassungs­und Überführungskosten des Folgefahrzeugs übernommen.

  • Weitgehender Verzicht auf den Abzug „neu für alt“

Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Das Versicherungunternehmen verzichtet bis zum Schluss des 6. auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres auf diesen Abzug (Ausnahme: Bereifung).

  • Versicherung von besonderen Fahrzeug-/Zubehörteilen
Das Versicherungunternehmen versichert viele Sonderausstattungen ohne Zuschlag, wenn ihr Neu­wert den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigt (z. B. fest eingebautes Navigationssystem).
  • Folgeschäden durch Marderbiss
Das Versicherungunternehmen ersetzt in der Vollkaskoversicherung auch Schäden am Fahrzeug, wenn sie über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen.
  • Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren
Das Versicherungunternehmen versichert Schäden am Fahrzeug, die sich aus dem Zusammenstoß mit allen Tieren ergeben.
  • Entwendung der Fahrzeugschlüssel
Das Versicherungunternehmen erstattet bei Verlust der Fahrzeugschlüssel durch Raub- oder Einbruch­diebstahl auch die Kosten für den vorsorglichen Austausch der Tür- und Zündschlösser oder deren Umprogrammierung.
  • Schäden durch Schneelawinen

Das Versicherungunternehmen ersetzt neben den Schäden durch die Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung auch Schäden durch Schneelawinen.

 

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