Rürup Rente |
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Das Förderkonzept der Rürup RenteDurch die steuerliche Förderung der Rürup Rente haben Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu machen. Im Jahr 2005 können Sie 60% des Beitrages, max. 60% des Höchstbetrages von 20.000 € (bei Verheirateten 40.000€),steuerlich absetzen. Ab 2006 steigt der Prozentsatz jährlich um 2% bis auf 100% in 2025. Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise. Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50% der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040 wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginn Jahr ab.
Der Höchstbeitrag vom 20.000€ bzw. 40.000€ ergibt sich als Summe aus:
Steuerliche Förderung der Basis-RenteVorraussetzungen für die steuerliche Förderung
Rürup Rente und Hartz IVIm Rahmen des Arbeitslosengeld II muss abgesehen von gewissen Freibeträgen vor Bezug staatlicher Leistungen zunächst das "verwertbare" Vermögen aufgebraucht werden. Die Rürup Rente zählt nicht zu verwertbaren Vermögen nach Hartz IV. Ist also Hartz IV sicher. Besonders geeignete Zielgruppe
Die Rürup Rente ist vergleichbar mit der Riester Rente, empfiehlt sich jedoch primär für Selbständige. Keine Gewähr für Richtigkeit Über die individuellen Varianten der geförderten Vorsorge-Optionen und über mögliche zusätzliche Steuervorteile durch die Rürup-Rente informieren wir Sie gern ausführlicher .
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