Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist wird gefördert.
Nachträglich wurden auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen. Selbständige hingegen werden nicht gefördert.
Um stets die vollen Zulagen zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung seit dem Jahr 2008 mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens betragen.
Zulagen je Erwachsenem pro Jahr: 154 Euro
Zulagen je Kind pro Jahr: 185 Euro für ab 2008 geborene Kinder 370 Euro
Die Förderung, sprich die Zulagen können Sie mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres beantragen, falls dies nicht automatisch vom Ihrem Anbieter geschieht. Fragen Sie bei ihrem Anbieter nach dem vereinfachten Dauerzulageverfahren. Die Förderungen werden direkt auf Ihren Riester-Vertrag überwiesen.
Die Rentenreform begünstigt kindereiche Familien. Wegen der Anrechnung der Förderbeträge auf die Sparleistung ist bei geringem Einkommen die prozentuale Förderung am höchsten. Besserverdienende erhalten bei der Riester-Reform absolut die höchsten Zuwendungen. Die 2 folgenden Tabellen zeigen exemplarisch die Auswirkungen von Einkommen und Familienstand auf die staatliche Förderung für das Jahr 2008.
| Beispiel: Alleinstehend ohne Kinder für das Jahr 2008: | ||||||
| Brutto | Beitrag | Grundzulage | Kinderzulage | Sparleistung | St-Ersparnis | Förderung |
| € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | |
| 30.000 | 1.946 | 154 | - | 2.100 | 495 | 31% |
| 50.000 | 1.946 | 154 | - | 2.100 | 687 | 40% |
| 100.000 | 1.946 | 154 | - | 2.100 | 728 | 42% |
| Beispiel: Versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kinder für das Jahr 2008: | ||||||
| Brutto | Beitrag | Grundzulage | Kinderzulage | Sparleistung | St-Ersparnis | Förderung |
| € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | € / Jahr | |
| 30.000 | 522 | 308 | 370 | 1.200 | - | 56% |
| 50.000 | 1.322 | 308 | 370 | 2.000 | - | 34% |
| 100.000 | 1.422 | 308 | 370 | 2.100 | 106 | 37% |
Die staatliche Föderung sieht für Föderberechtigte eine jährliche Zulage vor. Außerdem besteht die Möglichkeit, die eingezahlten Riester-Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug für den Anleger günstiger ist als die bereits gewährte Zulage. Ist das der Fall, kann er die Differenz als Steuergutschrift erhalten.
Die volle staatliche Zulage erhält, wer einen Mindesteigenbetrag einzahlt. Wenn der Mindestbeitrag den Sockelbeitrag i.H.v. EUR 60 unterschreitet, ist der Sockelbeitrag zu zahlen.
| Grundzulage | Zulage je Kind | Gesamtbeitrag | Höchstbetrag |
| 154 € | 185 € Geburt vor 2008 300 € Geburt ab 2008 |
4% | 2.100 € |
Ab dem 01.01.2008 zahlt eine 25-Jährige 40 Jahre lang den Mindesteigenbetrag in die DWS RiesterRente Premium ein. In dieser Zeit erhält sie jährlich die staatliche Grundzulage i.H.v. EUR 154,- sowie für ihre beiden Kinder jeweils die staatliche Kinderzulage i.H.v. EUR 185.- für 25 Jahre (Bezugszeitraum für das Kindergeld).
Grundzulage: 40 Jahre x 154 EUR = 6.160 EUR
Kinderzulage: 25 Jahre x 185 EUR x 2 = 9.250 EUR
Gesamtsumme der staatlichen Zulagen: 15.410 EUR
Keine Gewähr für Richtigkeit
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