Riester Rente

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Riester Rente - Beispiel DWS RiesterRente-Premium - wir gewähren Ihnen Höchstrabatte Rabattanfrage

 
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Nutzen Sie die staatlichen Zulagen für Ihre private Altersvorsorge mit der Riesterrente!

Sichern Sie sich günstige Tarife für die gesamte Laufzeit.

 

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Die Rieste Rente mit Staatlicher Förderung:

Der Staat fördert Ihre private Altersversorgung!

Das Niveau der gesetzlichen Rente wird auch weiterhin sinken. 

Die so entstehende Versorgungslücke sollte daher rechtzeitig privat geschlossen werden.

Der Staat belohnt und unterstützt Ihre Aufwendungen, sofern Sie zum Kreis der Förderberechtigten gehören.

Fordern Sie ein Vergleichsangebot zur staatlich geförderten Riester Rente an:

Wer wird gefördert?
Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
Nachträglich wurden auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen.
Selbstständige hingegen werden nicht gefördert.

Um stets die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung (Eigenleistung plus Zulagen) ab 2008 mindestens 4 % Ihres Bruttoeinkommens betragen.

Entwicklung Ihrer Zulagen je Erwachsenem pro Jahr: 154 Euro ab 2008

Entwicklung der Zulagen je Kind pro Jahr: 185 Euro ab 2008

Die Riester Rente dient der privaten Altersvorsorge und ist ein ratsames Mittel.

Wie erhalte ich die Förderung?
Mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres sind die Zulagen zu beantragen. 
Diese Förderungen werden direkt auf Ihren Vertrag überwiesen. Auf Wunsch kann jetzt auch ein vereinfachtes Dauerzulageverfahren beantragt werden.

Die Rentenreform begünstigt kindereiche Familien. Wegen der Anrechnung der Förderbeträge auf die Sparleistung ist bei geringem Einkommen die prozentuale Förderung am höchsten. Besserverdienende erhalten bei der Riester-Reform absolut die höchsten Zuwendungen. Die 2 folgenden Tabellen zeigen exemplarisch die Auswirkungen von Einkommen und Familienstand auf die staatliche Förderung für das Jahr 2008.

Beispiel in €: alleinstehend ohne Kinder für das Jahr 2008:
Brutto Beitrag Grundzulage Kinderzulage Sparleistung St-Ersparnis Förderung
€ / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr  
30.000 1.946 154 - 2.100 495 31%
50.000 1.946 154 - 2.100 687 40%
100.000 1.946 154 - 2.100 728 42%

Beispiel in €: versicherungspflichtiges Ehepaar, zwei Kinder für das Jahr 2008:
Brutto Beitrag Grundzulage Kinderzulage Sparleistung St-Ersparnis Förderung
€ / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr € / Jahr  
30.000 522 308 370 1.200 - 56%
50.000 1.322 308 370 2.000 - 34%
100.000 1.422 308 370 2.100 106 37%

Mindestbeträge - Zulagen - steuerfreie Beträge

Die staatliche Föderung sieht für Föderberechtigte eine jährliche Zulage vor. Außerdem besteht die Möglichkeit, die eingezahlten Riester-Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgabenabzug geltend zu machen. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug für den Anleger günstiger ist als die bereits gewährte Zulage. Ist das der Fall, kann er die Differenz als Steuergutschrift erhalten.

Die volle staatliche Zulage erhält, wer einen Mindesteigenbetrag einzahlt. Wenn der Mindestbeitrag den Sockelbeitrag i.H.v. EUR 60 unterschreitet, ist der Sockelbeitrag zu zahlen.

Vorteile der Riester Rente

Zulagen und steuerfreie Beträge

Jahr Grundzulage Zulage je Kind Gesamtbeitrag Höchstbetrag
         
2008 154 € 185 €
300 € Geburt ab 2008
4% 2.100 €

Beispielrechnung

Ab dem 01.01.2008 zahlt eine 25-Jährige 40 Jahre lang den Mindesteigenbetrag in die DWS RiesterRente Premium ein. In dieser Zeit erhält sie jährlich die staatliche Grundzulage i.H.v. EUR 154,- sowie für ihre beiden Kinder jeweils die staatliche Kinderzulage i.H.v. EUR 185.- für 25 Jahre (Bezugszeitraum für das Kindergeld).

Grundzulage: 40 Jahre x 154 EUR = 6.160 EUR
Kinderzulage: 25 Jahre x 185 EUR x 2 = 9.250 EUR

Gesamtsumme der staatlichen Zulagen: 15.410 EUR

Keine Gewähr für Richtigkeit

 

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