Rechtsschutzversicherung |
||||||||
![]() |
||||||||
|
Startseite | |||||||
|
Rechtsschutzversicherung | |||||||
Rechtsschutzversicherung
Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungsnummer notieren oder den Versicherungsschein mitnehmen Wichtig:Alle Streitigkeiten, deren Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, werden nicht über die Versicherung reguliert (Wartezeit).
|
Verhalten im Schadensfall:Unternehmen Sie bei einem Versicherungsfall nichts ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft. Sie könnten sonst auf den Kosten eines Verfahrens sitzen bleiben. Wichtig:Der Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden. Die klassische Rechtsschutzversicherung leistet nicht in Rechtsstreitigkeiten wie z. B. bei Familien und erbrechtlichen Streitigkeiten. Hier werden ausschließlich die Kosten für eine Beratung erstattet. Scheidungsverfahren müssen generell selbst getragen werden. Ebenfalls sind Baurechtstreitigkeiten nicht versichert.
|
|||||||
| © 2005 - 2010 tarifcheck-versicherung.de | ||||||||