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Schadenregulierung

Wer sich z. B. im Falle eines Verkehrsunfalls oder in zivilrechtlichen Angelegenheiten juristisch beraten lassen will und unter Umständen einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Entweder man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an, ob die Versicherung die Deckung übernimmt.
Oder man überlässt es dem Rechtsanwalt die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen einzuholen.

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Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungsnummer notieren oder den Versicherungsschein mitnehmen

Wichtig:

Alle Streitigkeiten, deren Ursache bereits vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, werden nicht über die Versicherung reguliert (Wartezeit).

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte auf jeden Fall eine hohe Selbstbeteiligung wählen, denn es macht keinen Sinn, kleine Streitigkeiten mitzuversichern. Wichtig ist ein Schutz für Prozesse um größere Summen.

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Verhalten im Schadensfall:

Unternehmen Sie bei einem Versicherungsfall nichts ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft. Sie könnten sonst auf den Kosten eines Verfahrens sitzen bleiben.

Wichtig:

Der Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden. Die klassische Rechtsschutzversicherung leistet nicht in Rechtsstreitigkeiten wie z. B. bei Familien und erbrechtlichen Streitigkeiten. Hier werden ausschließlich die Kosten für eine Beratung erstattet. Scheidungsverfahren müssen generell selbst getragen werden. Ebenfalls sind Baurechtstreitigkeiten nicht versichert.

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