Informationen zur Wohngebäudeversicherung |
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Kündigung WohngebäudeversicherungVersenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Nur so können Sie später beweisen, wann Ihr Schreiben beim Versicherer eingegangen ist. Weitere Kündigungsmöglichkeiten: 1. Kündigung nach einer Schadenregulierung Wurde ein Schaden abschließend reguliert, kann die betroffene Versicherung bis zu einem Monat danach unter Hinweis auf die Schadennummer gekündigt werden. Das sollte aber nicht, wie es in vielen Bedingungen steht, "mit sofortiger Wirkung" geschehen. Dann wären die bereits bis zur nächsten Fälligkeit vorausgezahlten Beiträge nämlich verloren. Bei unterjähriger Zahlungsweise (z. B. monatlich) müssten sogar noch ausstehende Zahlungen für das laufende Versicherungsjahr gezahlt werden. Die Kündigung sollte folglich sofort nach Erhalt der Erledigungsnachricht oder Schadenzahlung zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. 2. Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung Die Kündigung wegen einer Beitragserhöhung – sofern diese nicht auf einer Leistungsverbesserung basiert - ist innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung möglich. Die Kündigung wird zu dem Termin, an dem die Erhöhung erfolgt, wirksam. FÜR VERSICHERUNGSABSCHLÜSSE VOR 1991 Bei einem Vertragsabschluss in der Zeit vom 01.01.1991 bis zum 28.07.1994 muss der Beitrag um mehr als 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Erstbeitrag erhöht werden. Bei einem Vertragsabschluss ab dem 29.07.1994 besteht ein Kündigungsrecht bei jeder Bei-tragserhöhung. Vor einer Kündigung stellen Sie jedoch sicher, dass Sie bei einer anderen Gesellschaft Versi-cherungsschutz in gleichem Umfang erlangen können. Bei Kündigung einer Wohngebäudeversicherung sind folgende grundsätzliche Besonderheiten und gesetzliche Regelungen zur Kündigung zu beachten: Besonderheiten Denken Sie bitte unbedingt daran,
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Bitte beginnen Sie rechtzeitig, aufgrund der hier aufgeführten Besonderheiten (konkretes Angebot einholen, Vorvertrag kündigen, Einverständnis der Gläubiger einholen und evtl. Grundbuchauszug vorlegen), sich mit der Veränderung Ihres Versicherungsschutzes zu befassen. Für die Erstellung einer Sicherungsbestätigung teilen Sie Ihrem neuen Versicherer Name und Anschrift des Kreditge-bers mit. Welche Regelungen gelten für den Erwerber einer Immobilie? Mit dem Erwerb eines Gebäudes "kaufen" Sie die Wohngebäudeversicherung automatisch mit. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, damit für den Erwerber beim Kauf der Immobilie keine Versicherungslücke entsteht. Sie müssen die Versicherung aber nicht behalten. Sie kann innerhalb eines Monats, nachdem Sie als neuer Eigentümer ins Grundbuch (es zählt die endgültige Eintragung, nicht die Auflassungsvormerkung!) eingetragen worden sind, gekündigt werden. Wichtig: Es zählt das Eingangsdatum der Bekanntgabe der Grundbucheintragung bei Ihnen. Eine vorzeitige Kündigung ist unwirksam. Bei einer Zwangsversteigerung geht das Eigentum mit dem Zuschlag im Versteigerungsverfahren über. Hatte der Erwerber von der Versicherung keine Kenntnis, so bleibt das Kündigungsrecht bis zum Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen, in welchem der Erwerber von der Versicherung Kenntnis erlangt. Sie können per sofort oder zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Wir empfehlen in der Regel die Kündigungsmöglichkeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, weil der Verkäufer in beiden Fällen gesetzlich verpflichtet ist, die Beiträge bis zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres zu zahlen. Bereits geleistete Zahlungen vom Verkäufer können nicht ohne anders lautende (notarielle Kaufvertrags-) Vereinbarung zurückgefordert werden. Anderweitige Regelungen außerhalb der gesetzlichen Grundlagen können nur mit dem Einverständnis des Erwerbers gemacht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn im notariellen Kaufvertrag die "laufenden Nebenkosten" vom Erwerber zu zahlen sind. Bei einer Kündigung per sofort kann die Versicherungsgesellschaft den bereits gezahlten Beitrag einbehalten. Lassen Sie sich vom ehemaligen Eigentümer Ihres Hauses den Versicherungsschein zeigen bzw. in Kopie übergeben. Überprüfen Sie, ob die Versicherungssumme ausreicht und ob der Versicherungsvertrag günstige Konditionen hat, damit Sie nach der Eintragung ins Grundbuch rechtzeitig reagieren können. Prüfen Sie, ob alle wichtigen Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert sind, ob die Versicherungssteuer in den Beitragsangaben enthalten ist und ob sinnvolle Bedingungserweiterungen, wie z.B. in unserem Rahmenvertrag, mitversichert sind. Melden Sie sich bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft als neuer Besitzer bzw. nach der Grundbucheintragung als neuer Eigentümer mit Nennung des Übergabetermins. Ist Ihre Versicherung zu teuer?Sie möchten schnell erfahren wieviel Sie sparen können bei Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung? Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner |
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