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Unfallversicherung Nutzen Sie qualitativ hochwertige Angebote um sich in allen Bereichen des Lebens günstig abzusichern!

Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger - die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital.

Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde Einkommenseinbuße zur Folge haben, die für den Betroffenen und seine Familie die Existenz in Frage stellen können.

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Informationen zur Unfallversicherung

Alle 5 Sekunden verunglückt bei uns ein Mensch. Das sind ca. 6 Millionen Unfälle im Jahr. Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet für viele Menschen eine gesundheitliche und auch eine finanzielle Katastrophe. Gegen die finanziellen Folgen können Sie sich durch eine Unfallversicherung schützen.

Von den 6,5 Mio. Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle im Bereich Straßenverkehr. Dagegen passieren über die Hälfte der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist. (Bei Schülern und Jugendlichen sind es im Haushalts- und Freizeitbereich sogar über zwei Drittel der Fälle)

Wohl aus diesen Gründen haben sich bereits über 40 % der Bundesbürger zu einer Unfallversicherung entschlossen.

Preisunterschiede bis zu 100% sind möglich.

Wann leistet die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und - soweit nichts anderes vereinbart - rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.

Die Unfallversicherung bietet Versicherunsschutz gegen die Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorrübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.

Diese Unfallfolgen haben finanzielle Auswirkungen; Sie werden durch die Leistung einer Unfallversicherung behoben oder gemildert.

Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Unfällen gleichgestellt sind:

  • Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden;
  • Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist.

In der Regel lassen sich folgende Leistungen über eine Unfallversicherung absichern:

  • Invaliditätsleistung
  • Todesfalleistung
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Krankentagegeld
  • kosmetische Operationen
  • Übergangsleistung
  • Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
  • Unfallrente
Invaliditätsleistung

Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht.

Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität.

Todesfalleistung

Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.

Hinweis: Die Todesfalleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfalleistung eine Vorauszahlung.

Krankenhaustagegeld

Für jeden Kalendertag, an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2-3 Jahre)

Genesungsgeld

Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistes auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt.

Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.

Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden.

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Krankentagegeld

Wird der Versicherte aufgrund eines Unfalles krank geschrieben, so wird für diese Dauer längstens allerdings für ein ein Jahr, das vereinbarte Krankentagegeld bezahlt.

Kosmetische Operationen

Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.

Hinweis: Die Behandlung muß bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen.

Übergangsleistung

Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.

Sofortleistung bei Schwerstverletzungen

Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.

Unfallrente

Eine Unfallrente wird ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird in der Regel monatlich und lebenslang bezahlt.

Tipp:Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. Ausnahme: Progressions-Tarife.

Wann leistet die Unfallversicherung nicht?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten u.a. folgende Ereignisse:

  • Unfälle durch Geistes- oder Bewußtseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
  • Unfälle die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet;
  • Unfälle die mittel- oder unmittellbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
  • Unfälle die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
  • Unfälle die dadurch entstehen, dass der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
  • Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
  • Unfälle die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden;
  • Gesundheitschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen läßt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
  • Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper);
  • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)
  • Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen;
  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen;

Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.

Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

 

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