Die Rürup-Rente bietet den Anlegern keine direkte staatliche Förderung, sondern die Möglichkeit eine Steuerersparnis in Anspruch zu nehmen. So können die Einzahlungen in die Rürup-Rente als Sonderausgabe geltend gemacht werden und den Unternehmensausgaben hinzugerechnet werden. Weitere staatliche Förderungen, wie beispielsweise eine Grund- oder Kinderzulage gibt es in Verbindung mit der Rürup-Rente allerdings nicht.
In der Regel sieht eine Rürup-Rente im Todesfall vor oder nach Rentenbeginn keine weitere Auszahlung an Angehörige vor. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass vor dem Vertragsabschluss eine entsprechende Klausel aufgesetzt wird, welche im Fall der Fälle vorsieht, dass die Angehörigen weitere Zahlungen erhalten können. Innerhalb dieser Sondervereinbarung sollte unbedingt festgehalten werden, dass auch bei einem Ableben vor Rentenbeginn eine Auszahlung an die Angehörigen stattfindet.
Anders als bei einer Riesterrente, sieht die Rürup-Rente keine Möglichkeit vor, dass man bei Erreichen des Mindestalters eine bestimmte Summe vorzeitig in Anspruch nehmen kann. So erhält man lediglich eine lebenslang garantierte Rente, welche aber auch bei Überschreiten der eigentlichen Anlagesumme weiter gewährt wird. Eine Entnahme oder Überschreibung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, die unbedingt vor einem Vertragsabschluss in Erfahrung gebracht werden sollten.
Ebenso wie die meisten anderen Formen der Altersvorsorge bietet auch die Rürup-Rente einen gewissen Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen. So sind die Anlagebeträge in der Ansparphase vor Pfändungen geschützt und werden auch bei einer etwaigen Langzeitarbeitslosigkeit nicht auf die Sozialleistungen der Ämter angerechnet. Allerdings sollte man sich bewusst machen, dass bei Erreichen der Auszahlungsphase alle Beträge, die über den entsprechenden Freibetrag hinausgehen, gepfändet werden können.
Bisher bieten nur die wenigsten Versicherer praktikable Möglichkeiten für den Abschluss einer Riester-Rente an. Allerdings können sich Interessenten sicher sein, dass vor allem die großen Versicherer entsprechende Produkte anbieten, die mit einer attraktiven Verzinsung verbunden sind. Dementsprechend sollte man sich vor allem bei größeren Institutionen informieren, oder einen Vergleich durchführen, welcher ebenfalls Aufschluss darüber gibt, wo und unter welchen Bedingungen eine Rürup-Rente abgeschlossen werden kann.
Nein, bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgebundene Form der Altersvorsorge. Dementsprechend ist eine Investition in Fonds derzeit nicht vorgesehen. Allerdings stellt eine risikolose Form der Anlage im Bereich der Altersvorsorge ein Zukunftsmodell dar, da man so nicht mehr von unvorhergesehenen Schwankungen des Marktes abhängig ist.
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