Informationen zur Rürup Rente |
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Informationen zur Rürup Rente | ||||||||||||||||
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Rürup RenteBis vor ein paar Jahren galt es noch als ultimatives Wahlversprechen, wenn ein Politiker sagte, die Renten seien sicher. Inzwischen sagt das niemand mehr, und es würde ihm auch ohnehin keiner glauben. Die Rentenkassen gelten als leer, die Deutschen werden immer älter, da kann sich niemand mehr darauf verlassen, mit Sicherheit jemals irgendetwas von seiner eingezahlten Rente zurückzubekommen. Selbst und privat für das Alter vorzusorgen, ist heute die Devise. Nachdem von der Politik die betriebliche Altervorsorge ausgebessert und die so genannte Riester Rente als privates Vorsorge-Angebot entwickelt wurde, kam in 2005 eine neue Form der privaten Altersvorsorge auf den Markt: Die Rürup-Rente. Sie ist ebenfalls staatlich subventioniert. Die Beiträge, die für die Rürup-Rente gezahlt werden, sind steuerlich absetzbar, wenn ein paar Bedingungen erfüllt sind:
Benannt nach Bernd Rürup, dem Ökonomen, unterscheidet sich die Rürup-Rente auch darin von der Riesterrente, dass es kein Kapitalwahlrecht gibt. Das heißt, dass dem Versicherten das Angesparte nicht in einer Summe zusteht, sondern ausschließlich als Rente. Von den Vorsorgeaufwendungen, die 2005 gemacht wurden, können bis zu 60% steuerlich abgesetzt werden. Bei Singles wurde eine Summe von bis zu 12.000 € jährlich und bei Ehegatten eine Höchstsumme von 24.000 € im Jahr als berücksichtigungsfähig anerkannt. Ist es so weit und der Versicherungsfall tritt ein, wird die Rürup Rente als ´sonstiges Einkommen` im Sinne des Einkommensteuergesetzes gewertet. Zielgruppe der Rürup-Rentner sind die Selbständigen, die bisher eine relativ hohe Steuerbelastung haben. Die Rürup-Rente gilt als letzte Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Weil es aber, wie in jeder Versicherung, auch bei der Rürup-Rente Stolperfallen gibt, die klar umschiffen kann, wer sich vorher genau informiert, geht es vor Abschluss eines Vertrages darum, sich beraten zu lassen, einen Preisvergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter anzustellen und sich genau darüber im Klaren zu werden, was man will. Denn gerade bei der privaten Altervorsorge ist es wichtig, die besten Konditionen zu nutzen, darum ist ein Versicherungs-Vergleich unerlässlich! Für Selbstständige und FreiberuflerDie Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar. Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2005 sind 60 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten. So funktioniert die FörderungVater Staat fördert durch Steuervergünstigungen Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 20.000 Euro im Jahr bei Ledigen. Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 40.000 Euro. Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2005 können Sie zunächst 60 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung (höchstens 12.000 Euro bzw. 24.000 Euro bei Verheirateten) steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil von 60 Prozent jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden - bis die Grenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare erreicht ist. Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird. Die Rürup-Rente ist Hartz-4-festPrivatvorsorge auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht. Das gilt für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die steuerlich geförderte Privatvorsorge: Produkte der Rürup-Rente werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit voll erhalten. Rürup-Vorsorge und gesetzliche RenteDie gesetzliche Rente in der Krise Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht. Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Die AnsparphaseFlexible Einzahlung Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren. Wachsende steuerliche Förderung Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit 60 Prozent im Jahr 2005, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden. Tipp: Als Ergänzung zur Rürup-Rente bieten viele Anbieter zusätzlich Bausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an: Der finanzielle Schutz bei Berufsunfähigkeit wird immer wichtiger, denn die gesetzlichen Leistungen bei vorzeitigem Berufsausstieg wegen Krankheit sind kaum noch der Rede wert. Die AuszahlungsphaseFrühestens ab 60 Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65. Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen. Vorsorge auch für die Familie Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren. Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel. Für wen eignet sich die Rürup-Rente besonders?Auf Selbstständige zugeschnitten Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erweben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen. Wer sich in Kombination mit der Rürup-Rente zudem gegen Berufsunfähigkeit absichert, ist bereits vor Erreichen des Rentenalters gut geschützt. Auch Arbeitnehmer können profitieren Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge kann entscheidend helfen, wenn es darum geht, die persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbstständige.
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