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Krankenzusatzversicherung

Bei der Krankenzusatzversicherung handelt es sich um ein Angebot für alle gesetzlich Versicherten, das heißt Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Einkommens verpflichtet sind, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen.

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Informationen zur Krankenzusatzversicherung

Dank der Krankenzusatzversicherung können auch sie in den Genuss der gleichen gesetzlichen Leistungen wie Inhaber einer privaten Krankenversicherung kommen, auch wenn ihr Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2008 von 48.150 Euro pro Jahr liegt. Nachdem die Leistungen und der Service gesetzlicher Krankenkassen im Rahmen der Gesundheitsreform immer weitere Einschränkungen erfahren, während sich die Beiträge erhöhen, steigt die Nachfrage nach Krankenzusatzversicherungen zunehmend an.

Bei Familien gilt zwar, dass Ehepartner und Kinder getrennt versichert werden müssen. Dies ermöglicht jedoch aufgrund des unterschiedlichen Alters jeweils recht günstige Verträge mit speziell festgelegten Inhalten. Bei Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung spielen vor allem zwei Faktoren eine große Rolle. Zum einen ist dies der Gesundheitszustand des zu Versichernden, der im Vorfeld durch eine Gesundheitsprüfung evaluiert wird. Werden hier zum Beispiel chronische Vorerkrankungen festgestellt, kann die Versicherung sogar den Versicherungsschutz ablehnen oder zusätzliche Risikobeträge verlangen. Zum anderen ist das Alter des Versicherungsnehmenden von entscheidender Bedeutung für die Festlegung der Beitragshöhe der Krankenzusatzversicherung. Je früher eine solche Versicherung abgeschlossen wird, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge und desto höher kann der Leistungsumfang gewählt werden. Daher kann man sagen, dass sich der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung vor allem bis zum 35. Lebensjahr lohnt.

Der Leistungsumfang einer Krankenzusatzversicherung kann je nach den Bedürfnissen des Versicherers bei den meisten Anbietern individuell aus einem Leistungskatalog zusammengestellt werden. Sie lassen sich prinzipiell in mehrere Hauptgruppen einteilen. So umfasst eine Krankenzusatzversicherung zunächst die Behandlung des Versicherten als „Patienten erster Klasse“. Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie im Krankheitsfall mit dem nächst gelegenen Krankenhaus vorlieb nehmen, mit vielen anderen Patienten das Zimmer teilen und eine Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt durchführen lassen. Als Inhaber einer Krankenzusatzversicherung hingegen haben Sie das Recht, das Krankenhaus frei zu wählen, in einem Einzel- oder Zweibettzimmer zu liegen und vom Chefarzt behandelt zu werden.

Eine weitere Leistung der Krankenzusatzversicherung betrifft den Zahnersatz. Nachdem die Kostenerstattung für Zahnersatz bei den Krankenkassen neu geregelt wurde, gibt es nun für jeden Befund einen bestimmten Festzuschuss, der sich an der standardisierten Regelversorgung orientiert.

 

 
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Die Kassen übernehmen hierbei die Hälfte der Kosten, wobei dieser Anteil durch den Nachweis regelmäßiger Zahnarztbesuche noch erhöht werden kann. Eine Krankenzusatzversicherung lohnt sich hier vor allem für Versicherungsnehmer, die sich nicht mit Standardmodellen für Zahnersatz zufrieden geben wollen. Hier kann eine Abdeckung von bis zu neunzig Prozent erzielt werden. Eine vollständige Abdeckung der Kosten erhält man jedoch auch hier nicht, so dass in jedem Fall eine Selbstkostenbeteiligung erforderlich ist.

In so genannten Kombi-Paketen oder Gruppentarifen werden in der Regel zusätzlich zum Zahnersatz auch noch weitere Policen angeboten. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass sie zum einen etwas günstiger ausfallen und zum anderen auch meist die Wartezeit entfällt, bis die Leistung nach Vertragsabschluss erstmals in Anspruch genommen werden kann. Diese Wartezeit kann zum Teil bis zu acht Monate betragen. Diese Zusatzpolicen betreffen bei der Krankenzusatzversicherung zum Beispiel Brillen- oder Kontaktlinsenversicherungen sowie verschiedene Behandlungen bei Heilpraktikern, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Schließlich bietet die Krankenzusatzversicherung noch die Möglichkeit, das Krankentagegeld zu erhöhen. Gehaltszahlungen des Arbeitgebers enden nach sechswöchiger Krankheitszeit. Im Anschluss daran erhalten Kassenpatienten durch ihre Versicherung ein Krankengeld, von dem jedoch auch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung zu zahlen sind. Durch eine Krankenzusatzversicherung kann der Einkommensverlust kompensiert werden, was sich vor allem bei Versicherungsnehmern lohnt, die hohe laufende Kosten zu bestreiten haben.

Da eine Krankenzusatzversicherung für jeden Versicherungsnehmer abhängig von Gesundheitszustand, Alter und individuellen Voraussetzungen zusammengestellt werden muss, ist eine ausführliche Beratung und ein Vergleich der Tarife der verschiedenen Anbieter unbedingt notwendig.

Seit 2004 dürfen gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherungsanbietern kooperieren – hier lassen sich für den Versicherungsnehmer zusätzliche Kosten einsparen!

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