Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt.
Ab 1. Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz von 15,5 % für ihre Krankenversicherung
Das medizinisch Notwendige wird, bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien, von allen Kassen bezahlt.
Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail - es lohnt sich.