| DWS Riesterrente Premium! | ||||||||
![]() |
||||||||
|
Startseite | |||||||
|
DWS Riesterrente Premium | |||||||
|
||||||||
DWS RiesterRente PremiumDie DWS RiesterRente Premium ist eine neue Generation der Riester-Rente.So geht´s: Das Portfolio der Anleger wird in zwei Anlageklassen aufgeteilt. Gleich auf drei Wegen kann bei der DWS RiesterRente Premium somit Geld in die Altersvorsorge fließen. Zu den Sparbeiträgen und der staatlichen Förderung kommen noch die DWS-Renditechancen. Dank einer einzigartigen Höchststandssicherung gibt es erst recht kein Grund mehr bei der Altersvorsorge zu zögern. Der Clou: Ab dem 55. Geburtstag haben RiesterRente-Premium-Sparer die Möglichkeit, bisher erzielte Vermögenswerte einmalig einzuloggen. Wer kann die Riesterrente beziehen?Allgemeine Voraussetzung um in den Genuss der Förderung einer Riester Rente zu kommen, ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland. Im Einzelnen unterstützt der Gesetzgeber bei der Förderung durch die Riester Rente folgende Personengruppen:
Demgegenüber fallen folgend aufgezählte Personen nicht unter die Förderung der Riester Rente. Nicht direkt förderungsberechtigter Personenkreis in Bezugnahme auf die Riester Rente sind demnach:
Nicht direkt förderberechtigte Personen können aber indirekt in den Genuss der Riester-Förderung kommen: Ist der Ehepartner direkt förderberechtigt und hat eine Riester-Rente abgeschlossen, kann man einen Riester-Vertrag abschließen, der nur aus Zulagen bedient wird. Man nennt dies einen reinen Zulagenvertrag: Der indirekt Förderberechtigte muss keine eigenen Beiträge entrichten. Der Riester-Vertrag wird einzig und allein aus den Zulagen finanziert Selbstständige sorgen mit der Rürup-Rente vorDie Rürup-Rente ist eine private Rentenversicherung mit hoher Steuerförderung. Sie ist besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv, die ihre Altersvorsorge ohnehin in die eigene Hand nehmen müssen. Wie die Riester-Rente funktioniert auch die Rürup-Rente nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Ihre Beiträge werden angespart, verzinst und später als monatliche Rente an Sie ausgezahlt. Wichtig: Falls Sie irgendwann Arbeitslosengeld II beantragen müssen, darf Ihr Vermögen bestimmte Freibeträge nicht überschreiten. Kapital, das Sie Riester- oder Rürup-Verträgen angespart haben, wird nicht angerechnet. Sie müssen Ihren Riester- oder Rürup-Vertrag also nicht zu Geld machen, bevor Sie ALG II beanspruchen können.
|
||||||||
| © 2005 - 2010 tarifcheck-versicherung.de | ||||||||