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Jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen der Altersrente erwerbs- oder berufsunfähig. Ein Unfall oder eine Krankheit können auch Sie zwingen, Ihren Arbeitsplatz für immer zu verlassen. Damit verlieren Sie aber Ihr wichtigstes finanzielles Standbein. Die Unterstützung, die Sie vom Staat erwarten können, ist viel zu gering, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten.

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...und Sie?

Die Zahl der Betroffenen ist größer als Sie denken.

Berufsunfähigkeit trifft jeden 3. Mann und jede 5. Frau.
Viele Arbeitnehmer scheiden auf Grund von Unfällen oder Krankheiten vorzeitig aus dem Beruf aus.

  • In den meisten Fällen sind Krankheiten die Ursache.
  • Frührentner zu 57% und sogar 66% der Frührentnerinnen sind unter 54 Jahre alt.

Ursachen für Berufs- / Erwerbsunfähigkeit

  • 30% psychische Erkrankungen
  • 19% Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems
  • 16% sonstige Erkrankungen
  • 15% Krebs und bösartige Geschwülste
  • 11% Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  •   6% Nervenkrankheiten
  •   3% Unfälle

Ohne private Vorsorge folgt der soziale Abstieg

Drastische gesetzliche Veränderungen:

Seit dem 01.01.2001 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen. Vor 1961 geborene Arbeitnehmer erhalten bei "Berufsunfähigkeit":

  • die halbe Erwerbsminderungsrente
    (ca. 25 % des Nettoeinkommens)
  • bei einem Durchschnittsverdienst von 2.500 € brutto / 1.552 € netto nur 388 EUR im Monat

Arbeitnehmer ab Jahrgang 1961 sind noch härter betroffen:

  • Kein Berufsunfähigkeitsschutz
  • Jede Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ist zumutbar
  • Keine Erwerbsminderungsrente ab 6 Stunden Erwerbsfähigkeit täglich

Besonders in jüngeren Jahren empfiehlt es sich eine Berufsunfähigkeitversicherung abzuschließen um gut versichert zu sein.

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Achtung

Das sollten Sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten:

Achten Sie auf eingeschlossene Klauseln.
Die günstigste Versicherung ist nicht in jedemn Fall die Beste!

  • Der geforderte Prognosezeitraum sollte auf maximal 6 Monate begrenzt sein
  • Im Falle der Pflegebedürftigkeit muss die BU Leistung bereits ab einem Pflegepunkt eintreten
  • Bei Eintritt des Leistungsfall darf sich die Leistungsprüfung nur auf den zuletzt ausgeübten Beruf erstrecken
  • Wird in der Erstprüfung auf das Recht der abstrakten Verweisung durch den Versicherer verzichtet?
  • Verzichtet der Versicherer zeitlich unbefristet auf sein Recht der abstrakten Verweisung?
  • Wird auch in der Nachprüfung auf das Recht der abstrakten Verweisung durch den Versicherer verzichtet?
  • Verzichtet der Versicherer in der Erstprüfung auf sein Recht der konkreten Verweisung?
  • Verzicht auf die Anwendung § 163 VVG (alt §172 VVG) vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?
  • Verzichtet der Versicherer auf sein Recht zur Anpassung bzw. Vertragskündigung nach §19 VVG?
  • Besteht während der Leistungsprüfung ein Anspruch auf zinslose Stundung der Beiträge?
  • Verzichtet der Versicherer im Leistungsfall auf eine Angemessenheitsprüfung von Gehalt und abgesicherter BU-Rente?
  • Verzichtet der Versicherer darauf, dass Gefahrenerhöhungen (anderer Beruf, gefährliches Hobby…) angezeigt werden müssen?
  • Verzichtet der Versicherer bei der Leistungsprüfung auf die sogenannte Arztanordnungsklausel?
  • Es müssen diverse Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung gegeben sein
  • Werden die Gesundheitsfragen ausschließlich auf 5 Jahre gestellt?

Alternativen zur BU

In bestimmten Fällen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht sinnvoll oder aufgrund von Vorerkrankungen nicht immer uneingeschränkt möglich.

Die folgenden Absicherungen sind als Alternativen oder Ergänzung zu einer Berufunfähigkeitsversicherung zu sehen:

  • Schwere-Krankheiten- Versicherung
    (Dread-Disease)
  • Grundfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
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