Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schütz Sie gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche die durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung eigener Bauvorhaben entstehen können.
Jeder Bauherr muss seine Baustelle ordnungsgemäß absichern, sodass dort niemand verletzt werden kann. In der Regel überträgt der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter
Der Bauherr haftet aber weiterhin für die Überwachung des Bauleiters, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht haftet. |