ALTERSVORSORGE - 3-Schichtenmodell

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ALTERSVORSORGE - Das neue 3-Schichtenmodell  
 
  Vorsorge
Altersvorsorge

Die Altersvorsorge liegt voll im Trend.

Zwei Drittel aller Bundesbürger haben dieses Spar-Motto bis heute für sich erkannt, weit mehr als solche, die ihr Geld für Konsumzwecke auf die hohe Kante legen. Dies ist erfreulich und keineswegs verwunderlich.

Schließlich ist die Botschaft des Staates eindeutig: Die gesetzliche Rente ist sicher: zu gering

 
 
 

3-Schichten-Modell

Grundlage für das Gesetz ist das 3-Schichten-Modell, das das bisherige 3-Säulen-Modell ersetzt.

 

I. Schicht: Basisversorgung

 

 

 

 

 

Gesetzliche
Rentenversicherung

s20

Berufsständische Versorgnung

s20

Versorgung von Landwirtschaftlichen Alterskassen

s20

Private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung
(BASIS-Rente)


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II. Schicht: Zusatzversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebliche Altersversorgung

s20

Private kapitalgedeckte Altersvorsorge
("Riesterrente")

  s20     s20    

Pensions-
zusage

 

Unterstützungs-
kasse

s20

Pensions-
fonds

 

Pensions-
kasse

s20

Direktver-
sicherung


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III. Schicht: Ergänzende private Vorsorge

 

s20

 

z.B. Kapital-Lebensversicherung,
Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

 

Investmentfonds-Anteile, Raten-Sparvertrag, Fonds-Ratensparvertrag u.v.a. mehr


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Überblick der steuerlichen Behandlung ab 2005


 

Ansparphase
Steuerlich abzugsfähige Beiträge

 

Leistungsphase

 

 

s20

 

Basisversorgung:
Gesetzliche Rente
Private Leibrente
( BASIS-Rente)

2005
60% der Beiträge, max.
12.000 Euro jährlich

 

Rente zu 50% steuerpflichtig (Neu- und Bestandsrentner)

 

- schrittweise Erhöhung -

     

ab 2025
100% der Beiträge, max.
20.000 Euro jährlich

 

ab 2040
Rente voll steuerpflichtig (Neurentner)


 
 

Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

     

Zusatzversorgung:
Betriebliche Altersversorgung
Riester Rente
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4% der BBG
+ 1.800 Euro jährlich

 

Rente voll steuerpflichtig

   
 

Unternehmenskasse, Direktzusage

       
 

i.d.R . unbegrenzt abzugsfähig

 

Leistungen voll steuerpflichtig

 

Riester Rente
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Unverändert (ab 2008
bis 2.100 Euro jährlich)

 

Rente bzw. Teilkapitalauszahlung voll steuerpflichtig

       

Ergänzende private Vorsorge:
Kapitallebensversicherung
Klassische Rentenversicherung

keine Förderung

Wegfall des Sonderausgabenabzuges

 

Erträge steuerpflichtig
- bei Renten: niedrigerer Ertragsanteil
- bei Kapitalauszahlungen: Differenz zwischen Leistung und Beitragssumme bzw. nur die Hälfte, wenn
- Endalter mindestens 60 Jahre
- Vertragsdauer mind. 12 Jahre

Testen Sie uns doch einfach unverbindlich und erkundigen Sie sich über unsere aktuelle Produktauswahl.

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