ALTERSVORSORGE - 3. Schicht - Lebensversicherung & Rentenversicherung |
||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||
|
Startseite | |||||||||||||||||
|
ALTERSVORSORGE - 3. Schicht - Lebensversicherung & Rentenversicherung | |||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||
Die dritte Schicht: Privatversorgung - Lebensversicherung & Rentenversicherung Lebensversicherung und RentenversicherungNeben der kapitalbildenden Lebensversicherung, fondsgebundenen Lebensversicherung zählen hierzu auch die private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung. Schon seit Jahren ist in diesem Bereich ein deutlich positiver Trend festzustellen. Denn immer mehr Verbraucher bauen auf die Sicherheit und Verlässlichkeit einer privaten Rentenversicherung. Durch die geänderten steuerlichen Rahmen- bedingungen gewinnt sie nun ab 2005 noch einmal an zusätzlicher Attraktivität. Aber auch kapitalbildende Lebensversicherungen bleiben auch in Zukunft interessant. Vorteile privater Altersvorsorge im Überblick:
Nachteile privater Altersvorsorge im Überblick:
Tipp: So funktioniert die Besteuerung privater Vorsorge Erfolgt die Kapitalauszahlung einer neuen Lebens- bzw. Rentenversicherung nach Erreichen des 60. Lebensjahres, und hat der Vertrag bis dahin mindestens 12 Jahre bestanden, gilt das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Hierbei wird nur die Hälfte des Ertrags einkommensteuerpflichtig. Der Ertrag wird dabei nach folgender Formel berechnet: Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge = Ertrag. Lediglich bei geringeren Laufzeiten und/oder Auszahlungen vor dem 60. Lebensjahr ist der Ertrag für Vertragsabschlüsse ab 01.01.2005 voll zu versteuern. Fazit Private Vorsorge: Auch nach dem 31.12.2004 wird die klassische Kapitallebensversicherung ihre Berechtigung behalten und ihren Platz finden. Zwar verliert sie das sogenannte „doppelte Steuerprivileg“, doch auch nach dem Halbeinkünfteverfahren bleibt ihr immer noch ein Steuervorteil erhalten. Empfehlenswert sind vor allem Rententarife wegen der um ein Drittel gesenkten Steuern für alle, die privat vorsorgen wollen. Neue Finanzlösungen werden beispielsweise die Steuerfreiheit von Aktienfondssparplänen mit der Hinterbliebenenabsicherung über eine Risikopolice kombinieren. Weniger geeignet ist die private Vorsorge hingegen für Hartz-IV-Gefährdete, denn private Vorsorge wird künftig generell wie jede andere Kapitalanlage behandelt und unterliegt deshalb auch dem verwertbaren Vermögen bei langer Arbeitslosigkeit. Testen Sie uns doch einfach unverbindlich und erkundigen Sie sich über unsere aktuelle Produktauswahl.
|
||||||||||||||||||
| © 2005 - 2010 tarifcheck-versicherung.de | ||||||||||||||||||