Durch die geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen gewinnt sie nun ab 2005 noch einmal an zusätzlicher Attraktivität. Aber auch kapitalbildende Lebensversicherungen bleiben in Zukunft interessant.
Die Flexibilität der Lebensversicherungsprodukte kann nunmehr mit einer flexiblen Auszahlungsphase versehen werden. Damit kann die anfallende Steuerlast auf mehrere Jahre verteilt und somit deutlich gesenkt werden.
Vorteile privater Altersvorsorge im Überblick:
Nachteile privater Altersvorsorge im Überblick:
Tipp: So funktioniert die Besteuerung privater Vorsorge
Erfolgt die Kapitalauszahlung einer neuen Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung nach Erreichen des 60. Lebensjahres, und hat der Vertrag bis dahin mindestens 12 Jahre bestanden, gilt das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Hierbei wird nur die Hälfte des Ertrags einkommensteuerpflichtig. Der Ertrag wird dabei nach folgender Formel berechnet: Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge = Ertrag. Lediglich bei geringeren Laufzeiten und/oder Auszahlungen vor dem 60. Lebensjahr ist der Ertrag für Vertragsabschlüsse ab 01.01.2005 voll zu versteuern.
D.h.: Die Versteuerung der Beiträge erfolgt generell durch volle vorgelagerte Besteuerung des Nettoeinkommens. Private Rentenversicherungen unterliegen auch künftig der Ertragsanteil- besteuerung. Der Vorteil liegt hier aber in der sinkenden Steuerlast ab 2005. Ein Rechenbeispiel: Musste bis Ende 2004 noch ein Ertragsanteil von 27 Prozent bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren gezahlt werden, so sind das ab Jahresbeginn 2005 nur noch 18 Prozent. Das bedeutet bei einer Monatsrente von 1.000 Euro eine Steuerersparnis von 21 Euro monatlich. Experten rechnen denn auch damit, dass die Rentenversicherung künftig einen noch größeren Teil des Kuchens bei Neuverträgen herausschneiden wird. Bei vielen Anbietern hat sie schon heute einen Anteil von rund 70 Prozent. Weitere Attraktivität kommt aus der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung. Nur bei Versicherungen mit einer verrenteten Auszahlung wird das Langlebigkeitsrisiko abgesichert. Im Klartext: Ob der Versicherte 65, 80 oder 110 Jahre wird, ist Risiko des Versicherers. Die garantierte Rente bleibt davon unberührt.
Fazit Private Vorsorge:
Auch nach dem 31.12.2004 wird die klassische Kapitallebensversicherung ihre Berechtigung behalten und ihren Platz finden. Zwar verliert sie das sogenannte „doppelte Steuerprivileg“, doch auch nach dem Halbeinkünfteverfahren bleibt ihr immer noch ein Steuervorteil erhalten. Empfehlenswert sind vor allem Rententarife wegen der um ein Drittel gesenkten Steuern für alle, die privat vorsorgen wollen. Neue Finanzlösungen werden beispielsweise die Steuerfreiheit von Aktienfondssparplänen mit der Hinterbliebenenabsicherung über eine Risikopolice kombinieren. Weniger geeignet ist die private Vorsorge hingegen für Hartz-IV-Gefährdete, denn private Vorsorge wird künftig generell wie jede andere Kapitalanlage behandelt und unterliegt deshalb auch dem verwertbaren Vermögen bei langer Arbeitslosigkeit.
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