ALTERSVORSORGE - 2. Schicht - Riester Rente & betriebliche Altersversorgung (bAV) |
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ALTERSVORSORGE - 2. Schicht - Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung bAV | |||||||||||||||||
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Die zweite Schicht: Zusatzversorgung - Riester-Rente und bAV Bewährte Vorsorgekonzepte werden jetzt noch attraktiver! Zum Bereich der Zusatzversorgung gehören die geförderte Privatvorsorge („Riester Rente“) und die betriebliche Altersversorgung (bAV).Die Riester Rente Bei der Riesterrente handelt sich um ein komplexes Finanzprodukt, das eine umfassende und qualifizierte Beratung erfordert. Wenn den Kunden das Riester-Produkt verständlich erklärt wird, kann sich auch hierbei eine positive Dynamik in 2005 entwickeln. Unsere Finanzberatung umfasst immer auch die Riester-Optionen. Die Administration der Riesterrenten wurde in 2005 vereinfacht. Nach Expertenmeinung wird diese wichtige und gute Entscheidung des Gesetzgebers, in diesem Bereich durch Vereinfachungen nachzubessern, zu einer Art Renaissance der Riesterrente führen. Gleichgeblieben ist, dass die Riesterrente durch staatliche Zulagen bzw. durch einen speziellen Sonderausgabenabzug gefördert wird. Die Rentenleistungen werden dafür besteuert (sog. nachgelagerte Besteuerung). Die wichtigsten Neuerungen der Riester Rente
Die Vorteile der Riesterrenten im Überblick:
Die Nachteile der Riesterrenten im Überblick:
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Arbeitnehmer haben seit Januar 2002 ein Recht auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Dabei können Arbeitnehmer erheblich von der steuerlichen Förderung profitieren – und sie sorgen gleichzeitig fürs Alter vor. Das Zauberwort heißt Entgeltumwandlung und funktioniert so: Der Arbeitnehmer verzichtet während seiner aktiven Erwerbszeit auf einen Teil seines Gehalts. Dieser wird in eine der fünf möglichen bAV-Varianten (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung oder Direktzusage) angelegt und kann im Ruhestand die normale Rente um bis zu 1.500 Euro im Monat aufbessern – die tatsächliche Rentenhöhe ist abhängig vom individuellen Vertrag. Lohnverzicht ist also das Gebot der Stunde. Vor allem in Form der Direktversicherung ergeben sich durch die neuen Gesetzesänderungen auch neue Möglichkeiten für Arbeitnehmer. Der Clou dabei ist folgender: jener Teil des Gehalts, den der Arbeitnehmer zunächst nicht bekommt, bleibt bis 2008 während der Ansparphase Steuer- und sozialabgabenfrei. Erst im Ruhestand wird die dann gezahlte Rente steuerpflichtig – Experten sprechen in einem solchen Fall von nachgelagerter Besteuerung. Zwar sind im Alter dann neuerdings auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig, doch dafür entfallen auch die Renten- und Arbeitslosenbeiträge. Bei der Wahl des optimalen Durchführungs- weges kommt es auf individuelle Beratung an. Unternehmensführung: Zunächst gilt es, mit dem Chef nach der Bewertung von Unternehmensgröße, Art der geschäftlichen Tätigkeit und Steuer- wie bilanztechnischen Rahmenbedingungen unter den fünf Durchführungswegen den oder die besten herauszufinden.
Alle Formen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als Lohn der Mühe und des Gehaltsverzichts winkt eine Zusatzversorgung, die nicht nur die aktuellen und vor allem künftigen Lücken aus der gesetzlichen Rentenversicherung schließen hilft, sondern auch den gewohnten Lebensstandard sichern hilft. Die Direktversicherung zählt ebenso wie die Pensionskasse und der Pensionsfonds zum Bereich der Zusatzversorgung. Insbesondere die Direktversicherung verbindet eine überdurchschnittliche Rendite mit einem Höchstmaß an Sicherheit für die Altersversorgung. Die neue Direktversicherung wird durch steuerfreie Beiträge in besonderem Maße durch den Gesetzgeber gefördert. Im Gegenzug wird auf die Besteuerung der Rentenzahlungen umgestellt (sog. nachgelagerte Besteuerung). Ab Januar 2005 gibt es keine Neuverträge mehr als pauschalversteuerte Direktversicherung (Ausnahme: Beschäftigte im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen). Altverträge sind davon nicht betroffen. Bei ihnen bleibt es bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bei der Pauschalsteuerregelung, wenn die Umwandlungs- option nicht genutzt wird. Die Vorteile der bAV-Direktversicherung im Überblick:
Die Nachteile der bAV-Direktversicherung im Überblick:
Tipps: Die Sozialversicherungsfreiheit der bAV gilt noch bis einschließlich 2008. Eventuell wird diese Ausschlussfrist aber noch vom Gesetzgeber verlängert. Bei der Steuer ist die Erhöhung der Freibetrages von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze um 1.800 Euro jährlich sowie die nachgelagerte Besteuerung der Renten zu beachten. Fazit zur bAV und Riesterrente: Die Finanzexperten gehen generell davon aus, dass die betriebliche Altersversorgung weiter an Bedeutung gewinnt. Kein Wunder, denn die betriebliche Altersvorsorge ist jedem Arbeitnehmer zu empfehlen. Das Sparkapital wird aus dem Bruttoeinkommen gebildet – die Besteuerung findet erst ab Rentenbeginn und damit zu Zeiten regelmäßig geringerer Steuerlast statt. Bei der Riesterrente winken daneben satte Zulagen. Ein wichtiger Vorteil ist, dass alle Formen der geförderten Vorsorge Hartz-IV-fest sind. Beamte können aber auf die zweite Schicht leicht verzichten. Testen Sie uns doch einfach unverbindlich und erkundigen Sie sich über unsere aktuelle Produktauswahl.
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