ALTERSVORSORGE - 1. Schicht Rürup-Rente |
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ALTERSVORSORGE - 1. Schicht Rürup-Rente | |||||||||||||||||
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Die erste Schicht: BasisversorgungGesetzliche Rentenzahlungen werden in Zukunft bestenfalls noch eine Grundversorgung der Bürger sichern (können). Trotzdem bleibt es bei den hohen Beitragszahlungen. Die staatliche Zwangskasse bleibt Pflicht für alle Arbeitnehmer. Lediglich Selbstständige können das System verlassen. Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung. Wichtig hierbei ist, dass die neue Rürup-Rente steuerlich durch einen neu geschaffenen Sonderausgabenabzug besonders gefördert wird. Im Gegenzug wird aber schrittweise auf die Besteuerung der späteren Rente (sog. nachgelagerte Besteuerung) umgestellt. Die Basis-Rente oder Rürup-RenteErinnern Sie sich? Bundesarbeits- und Sozialminister Norbert Blüm und seine Versicherung, dass die Rente sicher sei? Seit der damaligen Regierung ist viel Zeit vergangen, viel hat sich verändert. Walter Riester sorgte als Blüm-Nachfolger für den sozialen Systemwechsel, indem er die kapitalgedeckte Ergänzungsversorgung einführte, die bis heute nach ihm als Riesterrente“ bezeichnet wird. Bert Rürup war schon damals Regierungsberater und gefragter Experte in Sozialversicherungs- und Rentenfragen. Auch er wird Namenspate einer weiteren Zusatzversorgung, die nun in 2005 etabliert wird: Die Basisrente, Rürup-Rente“ genannt. Ursprünglich für Selbstständige gedacht, können auch Arbeitnehmer und Beamte das neue Modell nutzen. Bis zu 20.000 Euro können als Vorsorgeauf- wendungen in die neue Basisschicht fließen. Wichtig: Im ersten Jahr 2005 bleiben davon allerdings nur 60 Prozent steuerfrei – um dann bis 2025 auf 100 Prozent anzusteigen. Tipp: Gerade Arbeitnehmer sollten sich vor einem Rürup-Einstieg umfassend beraten lassen und ganz genau kalkulieren. Denn auf die steuerfreien Beiträge werden Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet. Für eine adäquate Grundversorgung wird dann zusätzlich die Rürup-Rente eingebaut. So könnten beispielweise bei einem Ehepaar schon im Startjahr auf diese Weise knapp 23.000 Euro steuerbegünstigt aus dem Brutto-Verdienst angelegt werden. Die Nachteile der Rürup-Rente sind dann schon eher vernachlässigbar. Denn wie die gesetzliche Rente ist auch die Rüruprente nicht veräußerbar, nicht übertragbar, nicht vererbbar und auch nicht beleihbar. Fazit Die Sonderausgabenabzugsfähigkeit der Beiträge steigt von 60 Prozent (in 2005) auf 100 Prozent (in 2025) der Beiträge –bis maximal 20 000 Euro (in 2025). Die nachgelagerte Besteuerung der Renten steigt von 50 Prozent der Renten (in 2005) auf 100 Prozent (in 2040). Die neue Rürup-Rente hat also bestimmte Elemente, die sich auch in der gesetzlichen Rentenversicherung finden. Dies muss kein Nachteil sein vorausgesetzt, man entscheidet sich für die richtigen Finanzprodukte. Beispielsweise lässt sich die fehlende Vererbbarkeit durch die Kombination mit Zusatzversicherungen ausgleichen. Zudem garantiert die Rürup-Rente eine sehr attraktive Nachsteuer- rendite. Die neue „Rürup-Rente“ ist vor allem für Selbstständige und Beamte interessant. Die Vorteile der Basisversorgung im Überblick:
Die Nachteile der Basisversorgung im Überblick:
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